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    Provisionsteilung

    Provisionsteilung: Gesetzesänderung betrifft Käufer und Verkäufer von privaten Wohnimmobilien

    Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bei Immobiliengeschäften eine neue Regelung: Wer eine Wohnimmobilie kauft, soll künftig nicht mehr Maklerprovision zahlen als der, der sie verkauft. Das ist die simple Grundidee hinter der Gesetzesreform zur Provisionsteilung. Käufer sollen durch die Gesetzesänderung gestärkt werden. Für Verkäufer entstehen dennoch keinerlei Nachteile. Sehen Sie selbst.

    Wer einen Immobilienmakler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Dieses Prinzip der hälftigen Provisionsteilung klingt logisch, war aber bis vor Kurzem nicht bundeseinheitlich geregelt. In Ländern wie Berlin, Brandenburg, Hamburg oder Hessen war es Verkäufern bislang möglich, die Maklerprovision auf den Käufer abzuwälzen. Erst Ende Dezember 2020 ist das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft getreten. Künftig tragen Verkäufer und Käufer die Kosten für den Makler zu gleichen Teilen.

    Hausverkauf mit Makler lohnt sich gleich mehrfach

    Die Reform lässt Immobilienkäufer vor Erleichterung aufatmen. Denn dadurch, dass Verkäufer nun die Hälfte der Maklercourtage übernehmen, verringern sich die Kaufnebenkosten für Käufer merklich. Das ist ein Nachteil für Verkäufer, könnte man nun denken. Doch dem ist jedoch nicht so. Einen Makler mit dem Hausverkauf zu beauftragen, ist immer noch deutlich lukrativer, als eine Immobilie auf eigene Faust zu verkaufen.

    Wenn Sie uns beispielsweise den Alleinauftrag über den Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung erteilen, wenden wir all unsere Energie auf, um das Geschäft erfolgreich für Sie abzuwickeln. Anders als unpersönlich große Maklerbüros können wir aufgrund unserer Nähe zu Ihnen und zum Markt von Anfang an dafür sorgen, dass Ihr Immobilienverkauf in geregelten Bahnen verläuft sowie Sie einen realistischen und gleichzeitig rentablen Preis erzielen. Dazu unterzieht unser Ihnen fest zugewiesener Makler Ihre Immobilie einer intensiven Bewertung. Diese gibt Ihnen nicht nur Aufschluss über den tatsächlichen und marktgerechten Wert Ihres Eigentums. Die Immobilienbewertung liefert Ihnen auch stichhaltige Argumente für die spätere Kaufpreisverhandlung, die unser Makler übrigens gerne in Ihrem Interesse moderiert. Weil er die Marktgepflogenheiten sowie die Käuferseite kennt, weiß er Interessenten davon zu überzeugen, dass Ihre Immobilie jeden Cent wert ist. Doch unser Makler hilft Ihnen nicht nur einen marktgerechten Preis festzulegen und später durchzusetzen. Darüber hinaus prüft er potentielle Käufer auf Seriosität und Bonität. Damit stellt er sicher, dass Sie Ihr Geld schlussendlich auch erhalten. Für eine reibungslose Kaufabwicklung prüfen wir außerdem die Verträge und bereiten den alles besiegelnden Notartermin vor. Auf Wunsch stellen wir Ihnen den Kontakt zu einem Notar her, mit dem wir schon lange gut zusammenarbeiten und von dem wir wissen, dass er schnell Termine vergibt.

    Gerne stellen wir Ihnen unsere Services und Vorteile in einem persönlichen Gespräch vor.

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